Die voranschreitende Automatisierung der betrieblichen Prozesse wird dazu beitragen, dass diese effizienter werden und somit Zeit und damit einhergehend auch finanzielle Mittel für andere Bereiche des Unternehmens genutzt werden können. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Einkauf, Verkauf, Rechnungswesen und Controlling.
Die Implementierung von S/4HANA wird in einigen Unternehmen ohne die Berücksichtigung der steuerlichen Belange aufgesetzt, da dies im ersten Schritt günstiger scheint.
Schnell stellt sich dann heraus, dass auch in S/4HANA die
zu einer Vereinfachung des Arbeitsalltages der Anwender führen kann.
Vor allem wird ein höheres Maß an Compliance sichergesetellt, indem
Ich habe in mehreren Projekte die S/4HANA Implementierung im Bereich Steuern unterstützt. Dabei lag der Fokus auf
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Ab dem 01.01.2025 besteht für Unternehmer mit Sitz in Deutschland die Verpflichtung, E-Rechnungen nicht nur an Körperschaften des öffentlichen Rechts, sondern auch an andere Unternehmer zu versenden, unter anderem wenn
Der Gesetzgeber hat eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2026 und im Falle von Umsätzen unter TEUR 800 in 2026, bis 31.12.2027 eingeräumt.
Dennoch besteht ab 01.01.2025 für den Rechnungsempfänger die Verpflichtung, die E-Rechnungen empfangen zu können. Er hat kein Recht, diese abzulehnen. Wurde eine E-Rechnung ausgestellt, besteht das Recht auf Vorsteuerabzug nur noch aus der E-Rechnung.
Ich habe bereits Projekte zur Einrichtung des Empfangs und Versands von E-Rechnungen begleitet. Sprechen Sie mich gern an, um weitere Information zum Projektaufsatz oder zu technischen Umsetzungsmöglichkeiten zu erhalten.
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