Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärung

Von der Buchhaltung bis zur Prüfung der Steuerbescheide für Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Einzelunternehmer und Freiberufler 

Buchhaltung

Die lückenlose, korrekte und zeitnahe Verbuchung Ihrer Geschäftsvorfälle dient Ihnen und uns als Basis für die Erstellung Ihres Jahresabschlusses und zudem als laufende Überwachung Ihrer Geschäftstätigkeit. Nur so ist es möglich, eine frühzeitige, kompetente, steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung durchzuführen und mögliche Gestaltungsfelder zu erkennen.   
Gerne übernehmen wir für Sie unter anderem:


- Kontierung und Erfassung von Geschäftsvorfällen   
- Überwachung von Kunden- und Lieferantenkonten
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen
- Informationen über Rentabilität
- Kurzfristige Erfolgsrechnungen
- Planungsrechnungen

Jahresabschluss/Gewinnermittlung

Wir erstellen Ihren Jahresabschluss oder Ihre Gewinnermittlung auf der Basis Ihrer Buchhaltung oder der durch uns erstellten Buchhaltung. Unser Ziel ist es, ein für Sie oder Ihr Unternehmen optimales betriebswirtschaftliches Ergebnis zu erreichen. 
Gerne sind wir für Personen- und Kapitalgesellschaften, gewerbliche Einzelunternehmen und Freiberufler in folgenden Themenbereichen rund um den Jahresabschluss tätig:

- Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang
- Erstellung von Ergänzungsbilanzen
- Erstellung von Sonderbilanzen
- Aufstellung von Zwischenabschlüssen
- Einnahme-Überschuss-Rechnung § 4 Absatz 3 EStG

Steuererklärungen

Wir bereiten für Sie Ihre Steuererklärungen und Meldungen für die nachfolgenden Steuerarten in enger Abstimmung mit Ihnen vor: 
   Einkommensteuer
   Körperschaftsteuer
   Gewerbesteuer
   Umsatzsteuer
   Kapitalertragsteuer
   Erbschaftsteuer
   Schenkungssteuer

 

Übermittlung und Bescheidprüfung

Nach Prüfung und Freigabe der Steuererklärungen durch Sie, übermitteln wir diese in Ihrem Auftrag elektronisch an die Finanzbehörden. 

Sollte es Rückfragen seitens der Finanzbehörden geben, vertreten wir Sie und klären die Rückfragen in Zusammenarbeit mit Ihnen.  
Sobald die Steuerbescheide vorliegen, prüfen wir die Bescheide. Sollte es Grund zur Beanstandung geben, stimmen wir mit Ihnen die weitere Vorgehensweise ab und legen in Ihrem Namen Einspruch ein. Wir führen die Gespräche und Verhandlungen mit Finanzbehörden, soweit dies erforderlich ist. 
 

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