Die Vergütung für unsere steuerberatende Leistungen, die sogenannten Vorbehaltsaufgaben, ist in der gesetzlichen Steuerberatervergütungsordnung (StBVV) festgelegt.
Das Honorar für meine Leistungen berechne ich demnach auf Grundlage des Gegenstandswertes sowie nach Umfang und Intensität des jeweiligen Sachverhalts.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die vereinbarte Leistungen nach einem Stundenhonorar abzurechnen.

Der Grundstein für ein gute Zusammenarbeit wird im ersten Schritt auf der persönlichen Ebene gelegt.
Daher stehe ich Ihnen gern in Ihren Räumen für ein persönliches Kennenlernen zur Verfügung.
Ich unterbreite Ihnen gern ein individuelles Angebot für Ihre Anfrage unter Berücksichtigung des Umfangs der Ausarbeitung und der geschätzten Zeitintensität.
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